Ein Hengst ist ein männliches, zeugungsfähiges Pferd. Ausgewählte Hengste werden von den Pferdezüchtern zur Zucht verwendet. Hengste, die keinen Nachwuchs zeugen sollen, werden im Alter von etwa einem Jahr kastriert, das bedeutet ein Tierarzt entfernt oder kappt die Hoden. Ab diesem Moment werden die Hengste Wallache genannt, weil sie nicht mehr fortpflanzungsfähig sind. Wallache sind oft ruhiger im Umgang und nicht mehr ganz so wild wie Hengste.
Ein Hengst fordert ein gewisses Maß an Konsequenz und Können vom Reiter ab. Wallache sind durch das Wegfallen, bzw. Abschwächen der männlichen Triebe ruhiger, was aber nicht heißt, dass ein Wallach keine Schäden anrichten kann.
Grundsätzlich gilt bei der Haftpflichtversicherung für Wallache die gleiche Notwendigkeit wie bei der Pferdehaftpflicht. Es ist nur erschwerend zu bedenken, dass Pferde unter Umständen auch Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr sind und dadurch ein erhöhtes Gefahrenrisiko besteht.
Pferde sind Fluchttiere. Auch das zahmste Tier kann sich so erschrecken, dass es durchgeht und nicht nur sich selbst, sondern auch andere dabei verletzt. Darüber hinaus sind Pferde groß und kräftig. Beißt ein Pferd oder tritt es aus, geht das selten glimpflich aus.
Deshalb ist es für jeden Pferdehalter wichtig, sich und das Tier mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung abzusichern.
Wir als langjähriger Versicherungsmakler analysieren Ihren Versicherungsbedarf und Ihre individuelle Risikosituation und helfen Ihnen, die Ihren Wünschen entsprechende Absicherung zu finden.
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